Die Angehörigen der Naturschutzwacht sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten für ihren Aufwand eine Entschädigung, deren Höhe von den Kreisverwaltungsbehörden festgesetzt wird.
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Die Angehörigen der Naturschutzwacht sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten für ihren Aufwand eine Entschädigung, deren Höhe von den Kreisverwaltungsbehörden festgesetzt wird.