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§ 9 NatSGVessertalV — Einvernehmen

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Vessertal"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:

1.
Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,
2.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen und
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.