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§ 9 NatSGSpreewV — Einvernehmen

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Spreewald"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:

1.
Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,
2.
Hochwasserschutzmaßnahmen sowie den Wasserhaushalt verändernden Maßnahmen,
3.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen,
4.
der Aufstellung von Bauleitplänen.