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§ 9 NatPsSchweizV — Einvernehmen

Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Sächsische Schweiz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei

1.
der Aufstellung von Bauleitplänen
2.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer.