a)im Nordwestenam Waldrand am östlichen Ortsrand der Gemeinde Lohmen (Ortslage Hohle) beginnend Straße in Richtung Rathewalde bis zur Tankstelle, weiter über die Basteistraße bis zum Waldrand (Abt. 2301a(hoch)7) und über die Kirschallee in östlicher und südlicher Richtung zum Forsthaus Rathewalde; von hier aus über Rathewalder Fußweg und Meuselflüßchen in östlicher Richtung bis zur Einmündung in den Grünbach; von hier aus 120 m Richtung Ost über den Steilhang des oberen Amselgrundes zum Waldrand auf der Hangschulter (Abt. 2260f); weiter über den Waldrand (nördliche Grenze Abt. 2260 und 2257) in zumeist östlicher Richtung bis zum Ziegenrücken sowie über die Ziegenrückstraße in nördlicher Richtung bis Rundteil (Höhe Hocksteinschänke);
b)im Nordenvom Rundteil Kaiserstraße in nordwestlicher Richtung, über den Feldweg am Waldrand des Riesengrundes (Abt. 2243a(hoch)8) in Richtung der Ortslage Zeschnig, diese südöstlich umgehend den Feldweg nordöstlich bis zum Waldrand und über den Flügel 25 (nordwestliche Grenze Abt. 2246) zur Talstraße; auf der Talstraße in östlicher und südlicher Richtung bis zur Einmündung des Bärenhohlflüßchens in die Polenz; weiter auf der alten Staatswaldgrenze des Bärenhohl (Abt. 2149, 2150, 2151) umschließend über den Waldrand Abt. 2148a(hoch)8/a(hoch)9 und das Klosterwasser hangabwärts bis zur Straße im Polenztal; die Polenztalstraße in südlicher Richtung bis zur Einmündung des Schindergrabens in die Polenz; weiter den Schindergraben hangaufwärts über den Apothekersteig südöstlich und Waldrand (Abt. 2128 einschließlich Wildwiese) bis zur Brandstraße;
c)im Ostendie Brandstraße 150 m in südöstlicher Richtung über den Waldrand (Abt. 2128, 2125, 2124, 2127a(hoch)1 bis a(hoch)13) in zumeist südöstlicher Richtung zur Grundmühle; Tiefe-Grund-Straße 250 m Richtung Nordost und über Höllenweg bis zum Waitzdorfer Kreuz weiter die Straße in Richtung Waitzdorf, nach 120 m am Waldrand (Abt. 2198) in östlicher Richtung (Gartenanlage westlich umgehend) über den Feldweg zum Kohlichtgraben; diesen in südlicher Richtung bis zu seiner Einmündung in die Polenz (Gemarkungsgrenze); im Ochelgrund am Waldrand (Abt. 2105 bis 2108) in westlicher Richtung bis zur Tiefe-Grund-Straße;
d)im Südendie Tiefe-Grund-Straße überschreitend am Waldrand nordöstlich von Porschdorf (Abt. 2287a(hoch4/a(hoch)5) Waldrand sowie Staatswaldgrenze in nordöstlicher Richtung folgend (Gartenanlage am Bockstein aussparend) bis in Höhe Neuporschdorf, weiter in Richtung Carolastein bis zur Ziegenrückstraße (Süd- sowie Westgrenze Abt. 2287 bis 2291); Ziegenrückstraße überschreitend weiter am Waldrand (Abt. 2253 und 2267) in südlicher und nordwestlicher Richtung bis in Höhe Gamrig; die Straße nach Rathen überschreitend am Waldrand sowie auf dem Fahrweg zum Ferienheim Rathen (Südostgrenze Abt. 2268 und 2269) weiter auf der Staatswaldgrenze über Mägdegrund und Grahlstein südlich sowie über den Lottersteig südöstlich bis zur Kaiserstraße; diese überquerend am Waldrand (Abt. 2283 und 2285) in südöstlicher Richtung bis zum Waldeck Abt. 2285a(hoch)15/a(hoch)13; von hier aus der Staatswaldgrenze folgend (Gr.St. 99 bis 114) ins Prossener Gründel; am Waldrand (Abt. 2286) südlich auf den Elbtalweg und diesen Richtung Halberstadt; über den Zickzackweg, den Kirchweg sowie den Waldrand Abt. 2295a(hoch)11 hangaufwärts Richtung Lilienstein; der Staatswaldgrenze folgend Waldrand südlich und westlich des Liliensteins, die Kaiserstraße überquerend südwestlich Abt. 2271 einschließlich bis ins Elbtal, weiter Staatswaldgrenze am Elbufer folgend in nördlicher Richtung bis zum Ortseingang Niederrathen; Ortslage umgehend auf West- und Nordgrenze der Abt. 2269a(hoch)1, c (n.e.), a(hoch)5, a(hoch)4, unter Ausschluß der n.e.-Flächen 14 und 15 über die Straße auf die Süd- und Westgrenze der Abt. 2269b(hoch)1 und b(hoch)2 sowie 2264a(hoch)10, in Höhe Eingang Wehlgrund den Amselgrund westlich überquerend Ostgrenze Abt. 2263b(hoch)2, b(hoch)1, a(hoch)3 sowie Ost- und Südgrenze Abt. 2263a(hoch)2 und a(hoch)1; weiter am Waldrand im Elbtal Richtung Wehlen unter Ausschluß Abt. 2252a(hoch)1 bis a(hoch)3; von Südwestspitze der Abt. 2312b Steinrückenweg westlich überquerend über Waldrand 2322a(hoch)1 sowie die Staatswald- und Gemarkungsgrenze südlich Wehlener Grund und Buschholz die Ortslage Stadt Wehlen umgehend bis zur Buschholzstraße westlich des Buschholzes;
e)im WestenBuschholzstraße nördlich bis zur Straße von Wehlen nach Lohmen, diese 200 m Richtung Lohmen, weiter über den Fahrweg südlich Uttewalder Kohlberg Richtung Uttewalde; Ortslage auf Bebauungsgrenzlinie südlich, östlich und nördlich umgehend über Straße nördlich Uttewalder Kohlberg, Straße von Wehlen Richtung Lohmen bis zur Einmündung auf die Straße von Lohmen Richtung Rathewalde;