nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 NatPUOG (Brandenburg) — Erklärung zum Nationalpark

Nationalparkgesetz Unteres Odertal

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Unteren Odertal zwischen Hohensaaten und Mescherin wird gemäß § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes ein Nationalpark festgesetzt. Der Nationalpark trägt den Namen „Nationalpark Unteres Odertal“. Er gilt als Naturschutzgebiet, soweit in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist.