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§ 9 NatPHHarzV — Einvernehmen

Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Hochharz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei

1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer und
2.
der Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.