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§ 9 NatPHHarzV — Einvernehmen

Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Hochharz

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei

1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer und
2.
der Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.