nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 NatPHHarzV — Festsetzung

Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Hochharz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Hochharz wird in dem in § 2 näher bezeichneten Umfang als Nationalpark festgesetzt.

(2) Der Nationalpark erhält die Bezeichnung "Nationalpark Hochharz".