Das Einvernehmen mit der Naturparkverwaltung ist herzustellen bei:
1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer und Deiche,
2.
Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen und
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Das Einvernehmen mit der Naturparkverwaltung ist herzustellen bei: