a)Im Westen von der Einmündung des Ohreentlasters in den Mittellandkanal die Ostgrenze des unter Punkt (2) 1. beschriebenen Totalreservats "Breitenroder-Oebisfelder Drömling". Weiter die Süd-, Ost- und Nordgrenze des unter Punkt (2) 2. beschriebenen Totalreservats "Böckwitz-Jahrstedter Drömling". Dann die Landesgrenze zu Niedersachsen nach Norden bis 3.650 m nördlich des Grenzknicks.
b)Im Norden der Weg 1.100 m nach Norden bis zum Verbindungsweg Böckwitz-Schwarze Brücke und dieser bis zur Schwarzen Brücke, dann der Weg 700 m nach Ost-Südost bis zur Wegegabelung, weiter der Weg nach Nordosten bis auf den von Germenau kommenden Weg, dieser nach Norden bis zum Steimker Graben. Das Westufer des Steimker Grabens bildet die Grenze bis zur Bahnlinie. Östlich des Bahndamms verläuft sie weiter 1.150 m nach Norden, von wo sie dem Weg in Richtung Südost bis Belfort folgt. Das Grundstück Belfort wird in seinen umfriedeten Grenzen ausgenommen. Im weiteren bildet der Weg von Belfort in östlicher Richtung bis zum Kunrauer Vorflutgraben 200 m nach Südost bis Höhe Bauerndamm (Mareitsdamm) und Richtung Nordost entlang des Bauerndamms (Mareitsdamm) bis zum Plattenweg, welcher als Grenze Richtung Südost bis zur Rowitz-Buchhorster Straßenabbiegung nach Norden verläuft.
c)Im Osten der anschließende Weg nach Süden bis zum Flötgraben, das östliche Flötgrabenufer bis zu den Schleusen an der Einmündung des Wilhelmkanal, das Ostufer des Wilhelmkanals bis zum Zufluß des Kalten Moorgrabens.
d)Im Süden das Südufer des Kalten Moorgrabens bis zum trigonometrischen Punkt 56,3, das Südufer des Verbindungsgrabens zum Schöpfwerk Buchhorst bis zur Straße Röwitz-Buchhorst, diese bis zur Ohre, das Südufer der Ohre bis zur Bahnlinie Oebisfelde-Salzwedel, der Fuß des westlichen Bahndamms bis zum trigonometrischen Punkt 57,9, die Straße Richtung Wolmirshorst bis zum südlichen Dammfuß des Mittellandkanals, dieser bis zur Grenze.