nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 22 NW_34591 (Nordrhein-Westfalen) — Absehen von der Tierwertermittlung

AG TierGesR TierNebR NRW

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Von der Tierwertermittlung soll abgesehen werden, wenn nach Ansicht der amtlichen Tierärztin oder des amtlichen Tierarztes feststeht, dass nach den §§ 17 und 18 des Tiergesundheitsgesetzes eine Entschädigung nicht gewährt werden kann. Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer die Tierwertermittlung beantragt.