Statt der Berufsbezeichnung „Hygienekontrolleurin“ oder „Hygienekontrolleur“ kann die Berufsbezeichnung „Hygienekontrollperson“ geführt werden.
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Statt der Berufsbezeichnung „Hygienekontrolleurin“ oder „Hygienekontrolleur“ kann die Berufsbezeichnung „Hygienekontrollperson“ geführt werden.