Diese Verordnung ist anzuwenden auf elektronisch geführte Akten der Finanzbehörden in
1. Ermittlungsverfahren nach § 386 Absatz 2 der Abgabenordnung und
2. Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten nach § 409 der Abgabenordnung.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Diese Verordnung ist anzuwenden auf elektronisch geführte Akten der Finanzbehörden in
1. Ermittlungsverfahren nach § 386 Absatz 2 der Abgabenordnung und
2. Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten nach § 409 der Abgabenordnung.