nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 26 NW_34389 (Nordrhein-Westfalen) — Bewertungsschlüssel

PVO UTW  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten:

1. eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht

= 100 bis 92 Punkte = Note 1 = sehr gut,

2. eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht

= unter 92 bis 81 Punkte = Note 2 = gut,

3. eine Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht

= unter 81 bis 67 Punkte = Note 3 = befriedigend,

4. eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht

= unter 67 bis 50 Punkte = Note 4 = ausreichend,

5. eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind

= unter 50 bis 30 Punkte = Note 5 = mangelhaft oder

6. eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen

= unter 30 bis 0 Punkte = Note 6 = ungenügend.

Der Hundert-Punkte-Schlüssel ist der Bewertung aller Prüfungsleistungen sowie der Ermittlung von Zwischen- und Gesamtergebnissen zugrunde zu legen.

---

Zitiervorschlag: § 26 NW_34389 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_34389/26

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
