nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 3 NW_34239 (Nordrhein-Westfalen) — Lernende, mitgliedschaftsrechtliche Stellung

Gesetz zur Neuaufstellung der Hochschule für Gesundheit in Bochum  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die eingeschriebenen Studierenden der aufgenommenen Hochschule, ihre eingeschriebenen Weiterbildungsstudierenden, ihre eingeschriebenen Doktorandinnen und Doktoranden, ihre Zweithörerinnen und Zweithörer sowie ihre Gasthörerinnen und Gasthörer sind mit Wirkung zum 1. Januar 2025 solche der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum.

(2) Die bisherige mitgliedschaftsrechtliche Stellung der Mitglieder und Angehörigen der aufgenommenen Hochschule bleibt unberührt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts Abweichendes bestimmt wird.

---

Zitiervorschlag: § 3 NW_34239 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_34239/3

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
