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§ 13 NW_34239 (Nordrhein-Westfalen) — Beamtenverhältnisse

Gesetz zur Neuaufstellung der Hochschule für Gesundheit in Bochum

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Hinsichtlich des Übertritts der Beamtinnen und Beamten der aufgenommenen Hochschule zur Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum gelten die allgemeinen dienstrechtlichen Vorschriften.