Das für Soziales zuständige Ministerium leistet den finanziellen Ausgleich für jedes Jahr und zahlt ihn jeweils spätestens am 1. Februar aus. Der Belastungsausgleich für die Jahre 2023 und 2024 wird rückwirkend am 1. Februar 2025 beglichen.
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Das für Soziales zuständige Ministerium leistet den finanziellen Ausgleich für jedes Jahr und zahlt ihn jeweils spätestens am 1. Februar aus. Der Belastungsausgleich für die Jahre 2023 und 2024 wird rückwirkend am 1. Februar 2025 beglichen.