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§ 19 NW_34105 (Nordrhein-Westfalen) — Ernennung

QualiAufLG2.1Justiz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Nach bestandener Aufstiegsprüfung kann der Beamtin oder dem Beamten das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Justizdienstes verliehen werden.