Wer die Aufstiegsprüfung bestanden hat, erhält über das Ergebnis ein Zeugnis der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, aus dem die Gesamtnote mit Notenbezeichnung und Punktwert ersichtlich ist.
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Wer die Aufstiegsprüfung bestanden hat, erhält über das Ergebnis ein Zeugnis der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, aus dem die Gesamtnote mit Notenbezeichnung und Punktwert ersichtlich ist.