Mit der Eintragung in die Liste werden die eingetragenen Personen Mitglied der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen soweit ihre Mitgliedschaft nicht nach § 1 Absatz 5 des Baukammerngesetzes begründet werden kann.
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Mit der Eintragung in die Liste werden die eingetragenen Personen Mitglied der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen soweit ihre Mitgliedschaft nicht nach § 1 Absatz 5 des Baukammerngesetzes begründet werden kann.