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§ 9 NW_34049 (Nordrhein-Westfalen) — Technisch-organisatorischer Datenschutz

WDR-Beitragssatzung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es ist sicherzustellen, dass bei der in § 2 genannten gemeinsamen Stelle ein wirksames und übergreifendes Informationssicherheits-Managementsystem installiert und die Löschung der Daten von Rundfunkteilnehmern und Beitragsschuldnern nach einem einheitlichen Konzept geregelt wird.