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§ 3 NW_33940 (Nordrhein-Westfalen) — Fortbildungsgrundsätze

Fortbildungsprüfungsverordnung Krankenkassenwirtin, Krankenkassenfachwirt –FPVO-KKFW

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Fortbildung wird berufsbegleitend nach den Erfordernissen beruflicher Erwachsenenbildung organisiert.

(2) Die Fortbildung umfasst Präsenzphasen in einer Fortbildungseinrichtung, digitale Formate sowie Selbstlernphasen und findet ihre Ergänzung in der beruflichen Praxis.