Diese Verordnung gilt für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zur Krankenkassenfachwirtin, zum Krankassenfachwirt, zur Geprüften Berufsspezialistin und zum Geprüften Berufsspezialisten in der gesetzlichen Krankenversicherung bei den landesunmittelbaren Krankenkassen.
Teil 2
Fortbildung