nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 91 NW_33809 (Nordrhein-Westfalen) — Anträge zu Großen Anfragen

Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wird bei der Beratung ein Antrag gestellt, so muss er von einer Fraktion oder einem Viertel der anwesenden Mitglieder des Landtags unterstützt werden. Über den Antrag wird sofort abgestimmt, es sei denn, ein Viertel der anwesenden Mitglieder des Landtags widerspricht. Erfolgt Widerspruch, so ist über den Antrag in der laufenden Sitzung am folgenden Tage, sonst in der nächsten Sitzung abzustimmen oder er ist einem Ausschuss zu überweisen.

---

Zitiervorschlag: § 91 NW_33809 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33809/91

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
