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§ 80 NW_33809 (Nordrhein-Westfalen) — Entwürfe von Staatsverträgen

Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei Entwürfen von Staatsverträgen kann die Abstimmung nur über den ganzen Vertrag erfolgen.