Die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer werden in einem Wahlgang aufgrund eines gemeinsamen Vorschlags der Fraktionen gewählt. Kommt kein gemeinsamer Vorschlag zustande, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen des § 13 dieser Geschäftsordnung.
II.
Aufgaben der Präsidentin bzw. des Präsidenten, des Präsidiums, des Sitzungsvorstands und des Ältestenrats