(1) Die Rednerinnen bzw. Redner sollen in freier Rede sprechen. Sie können hierbei Aufzeichnungen benutzen.
(2) Reden können zu Protokoll gegeben werden. Sie werden dem Plenarprotokoll als Anhang beigefügt.
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(1) Die Rednerinnen bzw. Redner sollen in freier Rede sprechen. Sie können hierbei Aufzeichnungen benutzen.
(2) Reden können zu Protokoll gegeben werden. Sie werden dem Plenarprotokoll als Anhang beigefügt.