Die Präsidentin bzw. der Präsident hat jeden Beratungsgegenstand, der auf der Tagesordnung steht, aufzurufen und die Beratung zu eröffnen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Präsidentin bzw. der Präsident hat jeden Beratungsgegenstand, der auf der Tagesordnung steht, aufzurufen und die Beratung zu eröffnen.