Der Petitionsausschuss soll mindestens jährlich dem Landtag mündlich berichten.
XV.
Niederschrift der Beratungen und Beurkundung ihrer Ergebnisse
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Der Petitionsausschuss soll mindestens jährlich dem Landtag mündlich berichten.
XV.
Niederschrift der Beratungen und Beurkundung ihrer Ergebnisse