Diese Verordnung regelt die Einstellung, Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des bautechnischen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen mit den Fachrichtungen
1. Hochbau,
2. Bauingenieurwesen,
3. Maschinenbau/Versorgungstechnik,
4. Elektrotechnik/Nachrichtentechnik,
5. Technisches Facility Management,
6. Wirtschaftsingenieurwesen/Bau.