Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie,
Gleichstellung, Flucht und Integration
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Der Minister
für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales
sowie Medien und Chef der Staatskanzlei