Zuständig für die Anerkennung einer Organisation als Zertifizierungsstelle nach § 4a Absatz 2 des Bestattungsgesetzes ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Zuständig für die Anerkennung einer Organisation als Zertifizierungsstelle nach § 4a Absatz 2 des Bestattungsgesetzes ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.