(1) Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalenist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
(2) Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen hat ihren Sitz in Düsseldorf.
(3) Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen hat das Recht zur Selbstverwaltung nach Maßgabe des LMG NRW.
(4) Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen führt ein Dienstsiegel.