nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 NW_33636 (Nordrhein-Westfalen) — Ziel der Ausbildung

APVOVetAss NRW

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung soll den Auszubildenden die erforderlichen Fachkenntnisse sowie die praktischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden vermitteln, die sie zur Erfüllung der Aufgaben in der amtlichen Veterinärüberwachung befähigen.