Der Verfassungsgerichtshof führt ein großes und ein kleines Landessiegel mit der Umschrift „Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Abschnitt 2:
Verfahrensvorschriften
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Der Verfassungsgerichtshof führt ein großes und ein kleines Landessiegel mit der Umschrift „Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen“.
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Verfahrensvorschriften