nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 9 Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfalen) — Siegel

Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 27.10.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Verfassungsgerichtshof führt ein großes und ein kleines Landessiegel mit der Umschrift „Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen“.

Abschnitt 2:

Verfahrensvorschriften