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§ 3 NW_33615 (Nordrhein-Westfalen) — Geschäftsstelle

Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Verfassungsgerichtshof hat eine Geschäftsstelle, die von der Geschäftsstelle des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt wird (§ 11 VerfGHG).