Der Verfassungsgerichtshof hat eine Geschäftsstelle, die von der Geschäftsstelle des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt wird (§ 11 VerfGHG).
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Der Verfassungsgerichtshof hat eine Geschäftsstelle, die von der Geschäftsstelle des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt wird (§ 11 VerfGHG).