nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 1 NW_33567 (Nordrhein-Westfalen) — Zulassung der elektronischen Kommunikation im Bereich der Rechtshilfe in Strafsachen

ERVVO RHSt  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Gerichte und Behörden können nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften elektronische Nachrichten zum Zweck der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen von ausländischen Gerichten und Behörden empfangen oder an diese übermitteln. Die an dem elektronischen Nachrichtenverkehr teilnehmenden Behörden sowie der Zeitpunkt, ab dem sie daran teilnehmen, werden in der Anlage 1 bezeichnet.

---

Zitiervorschlag: § 1 NW_33567 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33567/1

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
