nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 6 NW_33501 (Nordrhein-Westfalen) — Dauer des Clearingverfahrens

MFGVO  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Clearingstelle Mittelstand soll ihre gutachterliche Stellungnahme innerhalb einer Frist von acht Wochen vorlegen. Ausnahmsweise kann die beauftragende Stelle in dringenden Fällen um Vorlage einer Stellungnahme binnen einer Frist von mindestens drei Wochen ersuchen. Für die Durchführung eines Clearingverfahrens in den Fällen des § 6 Absatz 2 des Mittelstandsförderungsgesetzes werden die Fristen in Abstimmung mit der beauftragenden Stelle festgelegt.

(2) Die Clearingstelle Mittelstand kann, auch auf Wunsch eines Beteiligten nach § 2 Absatz 1, bei besonders komplexen Verfahren um eine Fristverlängerung bitten.

---

Zitiervorschlag: § 6 NW_33501 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33501/6

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
