(1) Diese Verordnung tritt am zweiten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2026 außer Kraft.
(2) Gleichzeitig mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die pauschale Krankenhausförderung vom 18. März 2008 (GV. NRW. S. 347), die durch Verordnung vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 323) geändert worden ist, außer Kraft.