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§ 2 NW_33389 (Nordrhein-Westfalen) — Übergangsregelung für das erste Quartal 2022

Integrationspauschalen-Verordnung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei der Berechnung der Integrationspauschalen für das erste Quartal 2022 sind auch die Personen nach § 14 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes zu berücksichtigen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 15. Januar 2020 neu eingereist oder in diesem Zeitraum in Deutschland geboren sind.