Die Spruchstellen entscheiden über Beschwerden der Beteiligten gegen
1. die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes und
2. den Flurbereinigungsplan nach § 60 Absatz 2 des Flurbereinigungsgesetzes.
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Die Spruchstellen entscheiden über Beschwerden der Beteiligten gegen
1. die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes und
2. den Flurbereinigungsplan nach § 60 Absatz 2 des Flurbereinigungsgesetzes.