Zuständige Verwaltungsbehörde für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Flurbereinigungsgesetz sind die Flurbereinigungsbehörden.
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Zuständige Verwaltungsbehörde für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Flurbereinigungsgesetz sind die Flurbereinigungsbehörden.