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§ 4 NW_33193 (Nordrhein-Westfalen) — Antragstellung

Public-Value-Satzung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Anträge sind schriftlich bei der zuständigen Landesmedienanstalt innerhalb der in der jeweiligen Ausschreibung gesetzten Ausschlussfrist einzureichen. Anträgen müssen eine Prüfung des Beitrags zur Meinungs- und Angebotsvielfalt des jeweiligen Angebots oder der jeweiligen softwarebasierten Anwendung ermöglichende Unterlagen beigefügt werden und mindestens folgende Informationen enthalten:

1. Tatsachen, aus denen folgt, dass es sich bei dem Angebot um ein privates Rundfunkangebot nach § 84 Abs. 3 MStV oder nach § 84 Abs. 4 MStV ein privates vergleichbares rundfunkähnliches Telemedienangebot oder ein Angebot nach § 2 Abs. 2 Nr. 14 lit. b MStV oder eine softwarebasierte Anwendung, die ihrer unmittelbarer Ansteuerung dient, handelt;

2. inhaltliche Beschreibung des Angebots und Darlegung, aus welchen Umständen sich der besondere Beitrag zur Angebots- und Meinungsvielfalt im Bundesgebiet ergibt;

3. Angaben zu den bei der Bestimmung zu beachtenden Kriterien nach § 84 Abs. 5 MStV und § 7.