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§ 33 NW_33048 (Nordrhein-Westfalen) — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Abschluss-, Umschulungs- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellter/ Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste für das Land Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Prüfungsordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten die Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellter/ Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2011 (GV. NRW. 2012 Nummer 4 vom 9. Februar 2012 S. 81 bis 94) sowie die Prüfungsordnung für die Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste vom 28. September 1999 außer Kraft.

Die Regierungspräsidentin Köln

Gisela W a l s k e n