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§ 11 NW_32997 (Nordrhein-Westfalen) — Fälligkeit

Kostensatzung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung fällig, wenn nicht ein späterer Zeitpunkt bestimmt wird.