Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Zulassungssatzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) - Zulassungssatzung - vom 5. Juli 2019 (GV. NRW. S. 460) außer Kraft.