Satzungsänderungen der PRH werden im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Staatsanzeiger des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses erfolgt in geeigneter Weise.
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Satzungsänderungen der PRH werden im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Staatsanzeiger des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses erfolgt in geeigneter Weise.