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§ 16 NW_32787 (Nordrhein-Westfalen) — Auflösung der PRH

Satzung der Provinzial Rheinland Holding Ein Unternehmen der Sparkassen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Falle der Auflösung der PRH ist die Liquidation einzuleiten. Das nach beendeter Liquidation verbleibende Vermögen fällt im Verhältnis ihrer Anteile am Stammkapital an die Gewährträger.