Mit der Übernahme der Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung hat die Hochschule die sich daraus ergebenden allgemeinen steuer- und bilanzrechtlichen Vorgaben zu beachten.
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Mit der Übernahme der Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung hat die Hochschule die sich daraus ergebenden allgemeinen steuer- und bilanzrechtlichen Vorgaben zu beachten.