Über die Verteilung der auf die Gesamtheit der Gemeinden und Gemeindeverbände entfallenden Studienplätze auf diese entscheidet das für Kommunales zuständige Ministerium unter Berücksichtigung der kommunalen Interessen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Über die Verteilung der auf die Gesamtheit der Gemeinden und Gemeindeverbände entfallenden Studienplätze auf diese entscheidet das für Kommunales zuständige Ministerium unter Berücksichtigung der kommunalen Interessen.